Ab 15. Februar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten Zugang zu einer elektronischen Patientenakte haben. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Das sollten Sie wissen.
Versicherte bestimmen selbst über Patientenakte
Austausch zwischen Arzt und Patient soll optimiert werden
Verwaltung über die Apps der Krankenkassen
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht im Zentrum des so genannten Digital-Gesetzes (DigiG), das der Bundestag "zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" verabschiedet hat. Damit soll es künftig einfacher werden, Gesundheitsdaten auszutauschen. Ob sie die digitale Akte nutzen möchten, entscheiden gesetzlich Versicherte individuell.
Aktuelle Informationen
Am 15. Januar 2025 startete die Pilotphase der ePA in den Modellregionen. Beteiligt sind rund 300 Arztpraxen, Kliniken sowie Apotheken. In den Folgewochen soll die Einführung der elektronischen Patientenakte bundesweit für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Die Hackervereinigung Chaos Computer Club wies Ende des 2024 Sicherheitslücken bei der ePA nach. Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Die elektronische Patientenakte wird nicht ans Netz gehen, wenn es auch nur ein Restrisiko für einen großen Hackerangriff geben sollte." Er befürchte das aber nicht, die Sicherheit der Technik würde kontinuierlich geprüft. Im Gegenteil ist er sich sicher, dass die Akte Menschenleben rette, da medizinische Behandlungen durch die Einsicht in wichtige Patientendaten verbessert werden könnten.
ePA: Ab wann Pflicht?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können Arztbriefe und Medikationspläne bereits seit 2021 in einer elektronischen Patientenakte zusammenführen. Bis dato mussten Versicherte die ePA individuell anfordern. Das ändert sich nun: Ab dem 15. Februar 2025 wird sie Pflicht und die gesetzlichen Kassen haben den Auftrag, alle Versicherten automatisch und kostenfrei mit einer digitalen Patientenakte auszustatten ("ePA für alle").
So bekommt man die ePA
Die Nutzung bleibt freiwillig. Ab dem 15. Januar 2025 müssen Versicherte allerdings aktiv Widerspruch bei den Kassen einlegen, wenn sie ihre Gesundheitsdaten nicht auf einer ePA speichern und verwalten möchten (Opt-Out-Verfahren). Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die elektronische Patientenakte ablehnen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über die Einrichtung der Patientenakte sowie die Möglichkeiten zum Widerspruch zu informieren.
In der Arztpraxis können Patientinnen und Patienten mündlich ablehnen, dass Dokumente in die ePA eingestellt werden. Was auf der elektronischen Patientenakte gespeichert wird, wer auf Daten zugreifen darf und für wie lange, entscheiden die Versicherten. Sie sollen über die gesamten Inhalte verfügen und kontinuierlich Zugriff darauf haben. Die elektronische Patientenakte kann mit Erlaubnis der Versicherten auch von Dritten eingesehen und bearbeitet werden (Vertreterregelung). Die Krankenkassen haben keinen Zugang.
Verwaltet wird die ePA über die entsprechenden kostenfreien Apps der gesetzlichen Kassen, die auf Smartphone oder Tablet heruntergeladen werden können. Hier finden Sie einen Überblick der Apps verschiedener Krankenkassen.
Über die Modalitäten für eine sichere Registrierung informieren die Krankenkassen. In der Regel erfolgt der erstmalige Login mit einer elektronischen Gesundheitskarte plus individueller PIN über ein Postident-Verfahren oder mit Ausweisdokument bei der Krankenkasse vor Ort.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Ob Ihre Krankenkassenkarte die Voraussetzungen einer kontaktlosen elektronischen Gesundheitskarte erfüllt, erkennen Sie zum einen an der sechsstelligen Nummer (CAN/Card Access Number) auf der Vorderseite unter der Aufschrift "Gesundheitskarte" sowie an dem Symbol für drahtlose Datenübertragung (Near Field Communication, kurz NFC; ähnelt dem WLAN-Symbol).
Sollten Sie noch keine eGK erhalten haben, können Sie diese mit dazugehöriger PIN, die Sie unter anderem für die Anmeldung in der App benötigen, kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Zu den auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten hat lediglich medizinisches Fachpersonal Zugriff, nachdem Sie mit der Eingabe Ihrer PIN zugestimmt haben.
ePA-Verwaltung ohne Smartphone
Auch ohne Smartphone und Tablet ist es möglich, eine elektronische Patientenakte zu führen. Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Krankenkassen. Bei der Nutzung über Notebook oder Desktop-PC stehen unter Umständen einige Funktionen aus den Apps nicht zur Verfügung.
Wer richtet die ePA ein?
Die ePA wird von den Versicherten verwaltet. Sie verfügen darüber, welche Daten dort gespeichert werden, und wer diese sehen kann. Mit der Option "Protokolle einsehen" erhalten Anwenderinnen und Anwender einen Überblick über alle Einträge, die abgerufen, hochgeladen oder gelöscht werden.
Ärztinnen und Ärzte sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet sein, alle Daten in der ePA abzulegen, die für eine akute Behandlung entscheidend sind. Das können auch ältere Aufzeichnungen sein, die nachgetragen werden. Wird ein Dokument benötigt, das lediglich in Papierform vorliegt, kann es als Scan in die digitale Patientenakte geladen werden. Die Versicherten können auch selbstständig Befunde oder Gesundheitsdaten, z.B. aus Apps, ablegen.
Die Speicherung auf der ePA ersetzt nicht die Dokumentation über Behandlungen, die Ärztinnen oder Psychotherapeuten in den Praxisverwaltungssystemen erledigen.
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Wer hat Zugriff?
Über die ePA-App können die Versicherten auswählen, wer Zugriff auf die Akte hat, Dokumente hochladen oder einsehen kann. Wird die elektronische Patientenakte ohne App verwaltet, können diese Berechtigungen vor Ort in der Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN erteilt werden. Zugriffsberechtigungen können auch zeitlich begrenzt vergeben werden.
Behandler müssen Patienten auf ihr Widerrufsrecht hinweisen, insbesondere wenn es um hochsensible Daten wie psychische oder sexuell übertragbare Krankheiten geht. Die in der ePA gesammelten Daten sollen pseudonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Versicherte haben aber auch hier innerhalb der digitalen Akte die Möglichkeit, dieser Option zu widersprechen.
Was wird auf der ePA gespeichert?
Mit der elektronischen Patientenakte sollen wichtige medizinische Informationen an einem zentralen Ort gespeichert und damit unmittelbar abrufbar werden:
Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Entlassungspapiere
Medikationspläne
Laborwerte, Röntgenbilder
Impfausweis
Zahnbonusheft
Mutterpass
Kinderuntersuchungsheft
Eigene Dokumente: Gesundheitstagebücher, Daten aus Fitnesstrackern
Notfalldaten
Informationen zu Organspende, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Auch Überweisungen sowie E-Rezepte sollen in der digitalen Patientenakte hinterlegt werden.
Wie werden die Daten gespeichert?
Für den Schutz der besonders sensiblen Gesundheitsdaten auf der elektronischen Patientenakte sind die Krankenkassen zuständig. Weder sie noch andere, an der Datenverarbeitung beteiligte Unternehmen, dürfen die Inhalte auf der ePA auslesen. Alle Daten landen verschlüsselt in der digitalen Akte. Der erstmalige Zugang, beispielsweise über die App der Krankenkasse, erfolgt über eine mehrstufige Identifikation.
Die Daten sollen verschlüsselt über gesicherte Server in Deutschland auf der ePA gespeichert werden. Nur die Inhaber, also die Versicherten, können anderen Personen Zugriff darauf erteilen. Befähigte Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal können diese dann über das Praxisverwaltungssystem (PVS) einsehen.
Einmal hochgeladene Dokumente werden ein Leben lang in der ePA gesichert, sofern kein Auftrag zur Löschung erteilt wird. Wechselt der oder die Versicherte die Krankenkasse, kann die bestehende digitale Akte umgezogen werden.
Telemedizinische Beratung über die ADAC Medical App
Sie sind erkrankt oder verletzt und benötigen schnellen ärztlichen Rat? Über die Medical App können ADAC Mitglieder eine telemedizinische Beratung einholen – und das weltweit. Den Termin für eine Online-Sprechstunde erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Stunden.
Patientenakte für Privatversicherte
Einige private Krankenkassen stellen ihren Versicherten bereits elektronische Patientenakten zur Verfügung: Details können bei den Kassen erfragt werden. Für die Nutzung benötigen die Userinnen und User ebenfalls eine entsprechende App. Analog zum Anmeldeprozess bei den gesetzlichen Kassen benötigen Privatversicherte eine Gesundheits-ID, mit der sie sich sicher für die Nutzung einer ePA anmelden können.
Welche digitalen Services werden genutzt?
Welche digitalen Gesundheitsdienstleistungen verwenden Sie aktuell? Diese Frage stellte der ADAC an Menschen ab 50 Jahren im Rahmen einer repräsentativen Umfrage zum Leben im Alter. Im Ergebnis zeigt sich, dass aktuell zwar eine hohe Nutzungsbereitschaft besteht, aber lediglich das E-Rezept, die elektronische Gesundheitskarte sowie die ePA eine wesentliche Rolle im Alltag der Menschen spielen. Viele zeigen sich aufgeschlossen gegenüber App-Services zur Terminvereinbarung sowie zur Nutzung von Videosprechstunden.
Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig/faq-digital-gesetz.html (Abruf: 19.1.2024)
Bundesministerium für Gesundheit, Die elektronische Patientenakte (ePA), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html (Abruf: 19.1.2024)
Bundesministerium für Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-gesundheitskarte (Abruf: 19.1.2024)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte, https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html (Abruf: 5.12.2024)
Kassenärztliche Bundesvereinigung, ePA Fragen und Antworten, https://www.kbv.de/html/69298.php (Abruf: 5.12.2024)
Gematik, ePA: Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen, https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte (Abruf: 19.1.2024)
Gematik, TI-Dashboard: Digitalisierung in der Übersicht, https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard (Abruf: 10.1.2024)
Mit Material von dpa.